Entscheide zu Art. 75 BauG
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- VGer BE 100 2024 77Bei einem Wintergarten, der die Grössenvorschriften von Art. 21 Abs. 1 des kommunalen Baureglements einhält, ist es eine haltbare Auslegung, auf einen separaten Gebäudeabstand (zusätzlich zum Grenzabstand) zu verzichten, wenn die bestehenden Gebäudeabstände aufgrund einer früher bewilligten Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG…
- VGer BE 100 2022 196Die in Art. 10 Abs. 2 GBR festgelegte Geschossflächenziffer von 0,65 gilt nur, wenn die Bauherrschaft die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG beansprucht; ein Projekt, das sämtliche Grenz- und Gebäudeabstände der Regelbauweise einhält und auf die Gestaltungsfreiheit verzichtet, ist nicht an diese Nutzungsbeschränkung gebunden.…
- VGer BE 100 2019 122Ein Widerruf einer Baubewilligung nach Art. 43 BauG setzt voraus, dass die Bewilligung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt wurde oder ihre Ausübung die öffentliche Ordnung erheblich verletzt; eine bloss künftig mögliche Überschreitung der Ausnützungsziffer auf neu abparzellierten Nachbargrundstücken…
- VGer BE 100 2019 91Eine Ausnahme von der zulässigen Fassadenhöhe (Art. 26 Abs. 1 BauG) setzt besondere Verhältnisse voraus; der blosse Wunsch nach der ästhetisch besten oder nutzungsmässig optimal ausgenutzten Lösung genügt nicht. Wäre eine allseitige Rückversetzung des Attikageschosses aus ästhetischen Gründen generell abzulehnen, kämen Ausnahmen zur…
- VGer BE 100 2016 175Eine Baubewilligung für drei Mehrfamilienhäuser ist zu verweigern, wenn die bestehende Erschliessungsstrasse wegen unzureichender Fahrbahnbreite und gefährlicher Einmündungssituation die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet und das Bauvorhaben nicht lediglich zu einer geringfügigen Mehrbelastung führt (Art. 19 Abs. 1 RPG, Art. 7 BauG,…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.