Entscheide zu Art. 75 Abs. 1 StGB
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- VGer ZH VB.2025.00033Die Verweigerung eines Sachurlaubs für einen Strafgefangenen zur Wahrnehmung eines Medientermins auf einer Zeitungsredaktion ist rechtmässig, wenn die Vollzugseinrichtung ein Gespräch mit dem Journalisten in der Anstalt unter Wahrung der Privatsphäre ermöglicht, da die Anwesenheit des Gefangenen ausserhalb der Vollzugseinrichtung nicht…
- VGer ZH VB.2024.00544Die Verweigerung von Vollzugslockerungen ist nicht zu beanstanden, wenn der Gefangene die aktive Mitwirkung an deliktorientierter Therapie verweigert, da diese Weigerung als negatives Prognoseelement gewürdigt werden kann. Die Mitwirkungspflicht nach Art. 75 Abs. 4 StGB knüpft nicht an das Vorliegen einer schweren psychischen Störung an.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.