Entscheide zu Art. 75 Abs. 1 KRG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_527/2022Die Vorinstanz hat willkürlich gehandelt, indem sie den Mehrlängenzuschlag nach Art. 40 Abs. 1 BG Flims auf alle Gebäudeseiten und Grundstücksgrenzen ausgedehnt hat, obwohl dieser nur für die Gebäudeseite mit Mehrlänge gilt.
- VGer GR R 2020 3Eine Sitzplatzüberdachung, die nach aussen in Erscheinung tritt und eine Fläche von über 13 m² aufweist, unterliegt der ordentlichen Baubewilligungspflicht und fällt nicht unter das vereinfachte Baubewilligungsverfahren gemäss Art. 50 KRVO; die Baubewilligung gilt daher nicht bereits infolge Ablaufs der Monatsfrist nach Art. 51 Abs. 3…
- VGer GR R 2018 95Wird ein Baugesuch unter dem Vorbehalt der Erteilung eines Näherbaurechts eingereicht und über dieses Gesuch nicht entschieden, bevor der Baubewilligungsentscheid ergeht, ist dieser verfahrensrechtliche Mangel bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen. Die Verweigerung des Näherbaurechts gemäss Art. 77 Abs. 1 KRG ist nicht zu…
- VGer GR R 2018 34Seitenwände einer Sitzplatzüberdachung, die im Baugesuchsformular und in den Plänen nicht aufgeführt waren, werden von der erteilten Baubewilligung nicht erfasst; ohne Näherbaurecht gilt gegenüber dem Nachbargrundstück der gesetzliche Grenzabstand, und eine nachträglich beantragte Bewilligung ist zu verweigern.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.