Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 74 Abs. 1 AIG

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Entscheide zu Art. 74 Abs. 1 AIG

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  1. VGer ZH VB.2024.0070009.12.2024 · GutgeheissenDie Ausschaffungshaft ist unverhältnismässig, wenn der Haftrichter mildere Massnahmen (Eingrenzung, Meldepflicht) nicht ernsthaft geprüft hat und die privaten Interessen des Betroffenen (erhebliche psychische Gesundheitsprobleme, gelebte Familienbeziehung) das öffentliche Vollzugsinteresse überwiegen. Das blosse Untertauchengewesen-Sein…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.