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Art. 739 ZGB

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Entscheide zu Art. 739 ZGB

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  1. BGer 1C_255/201514.03.2016 · AbgewiesenDie Grunddienstbarkeit eines Fuss- und Fahrwegrechts umfasst auch die Freihaltung von Sichtfeldern, wenn dies für die verkehrssichere Ausübung des Wegrechts erforderlich ist. Die Verkehrssicherheit einer Zufahrt kann bei geringem Verkehrsaufkommen ohne weitere Abklärungen bejaht werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.