Entscheide zu Art. 738 ZGB
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- BGer 5D_103/2016Bei einem ungemessenen Fuss- und Fahrwegrecht ist der Inhalt und Umfang anhand der Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks zu bestimmen, wobei die langandauernde Ausübung nur subsidiär herangezogen wird. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der funktionalen Erschliessung des berechtigten Grundstücks aus, selbst wenn dies Eingriffe in…
- BGer 1C_255/2015Die Grunddienstbarkeit eines Fuss- und Fahrwegrechts umfasst auch die Freihaltung von Sichtfeldern, wenn dies für die verkehrssichere Ausübung des Wegrechts erforderlich ist. Die Verkehrssicherheit einer Zufahrt kann bei geringem Verkehrsaufkommen ohne weitere Abklärungen bejaht werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.