Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 731 Abs. 1 ZGB

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Entscheide zu Art. 731 Abs. 1 ZGB

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  1. VGer ZG V 2022 317.04.2023 · GutgeheissenDie Baubewilligung für ein Einfamilienhaus mit Attikageschoss in der Wohnzone W2B ist aufzuheben, weil das Attikageschoss den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhält und damit die gute Gesamtwirkung nach § 20 Abs. 1 BO Zug nicht erfüllt wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.