Entscheide zu Art. 73 VZAE
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- VGer BE 100 2024 304Wer die Nachzugsfrist nach Art. 47 Abs. 1 AIG versäumt, kann den Familiennachzug nur bei wichtigen familiären Gründen nach Art. 47 Abs. 4 AIG nachholen; das private Interesse an der Familienzusammenführung wird erheblich relativiert, wenn die Familie seit fast zwölf Jahren freiwillig getrennt lebt, ohne nachvollziehbare Gründe darzutun.…
- VGer ZH VB.2025.00569Wer seine Familie über mehr als 14 Jahre hinweg freiwillig im Ausland belassen hat, kann nach Ablauf der Nachzugsfrist gemäss Art. 47 Abs. 4 AIG keine wichtigen familiären Gründe geltend machen, wenn weder die behauptete Pflegebedürftigkeit der Schwiegereltern noch eine Erkrankung des Beschwerdeführers noch Integrationsaspekte der…
- VGer ZH VB.2024.00013Bei ausländischen Personen, die vor Erteilung der aktuellen Aufenthaltsbewilligung bereits mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung die rechtliche Möglichkeit zum Familiennachzug besassen, wird diese Zeit auf die Fünfjahresfrist nach Art. 47 AIG angerechnet, um eine Ungleichbehandlung gegenüber direkt mit Aufenthaltsbewilligung Eingereisten…
- VGer ZH VB.2023.00624Volljährige Kinder haben keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gestützt auf Art. 8 Abs. 1 EMRK bzw. Art. 13 Abs. 1 BV, sofern keine besondere Abhängigkeit zur hier aufenthaltsberechtigten Person geltend gemacht wird; ein Ermessensentscheid nach Art. 44 AIG ist verwaltungsgerichtlich nur auf Ermessensüberschreitung, -unterschreitung…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.