Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 73 Abs. 1 StrG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
67 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 73 Abs. 1 StrG

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  1. VRK SG II/3-2026/322.04.2026 · Teilweise gutgeheissenDer Sondervorteil im Perimeterbeitragsverfahren bestimmt sich nach dem objektiv realisierbaren Vorteil für das Grundstück (verbesserte Zugänglichkeit), unabhängig von der subjektiven Nutzungsabsicht des Eigentümers; verschiedene Nutzungsinteressen desselben Grundstücks dürfen bei der Beitragsbemessung nicht kumulativ berücksichtigt…
  2. VRK SG I/2-2019/12308.01.2021 · GutgeheissenDie Gemeinde hat keine sachliche Zuständigkeit und keine gesetzliche Grundlage, um von Grundeigentümern die Rückerstattung von Bundes- und Kantonsbeiträgen zu fordern, die gestützt auf die Landwirtschaftsgesetzgebung wegen Zweckentfremdung zurückgefordert wurden; die Rückforderungsbefugnis kommt ausschliesslich dem Kanton gegenüber dem…
  3. VRK SG II/3-2018/130.03.2017 · AbgewiesenAuch wer nicht Eigentümer eines Grundstücks ist, kann nach Art. 78 Abs. 2 StrG in einen Unterhaltsperimeter für eine Gemeindestrasse 3. Klasse einbezogen werden, sofern ihm durch die Strasse ein wirtschaftlicher Sondervorteil entsteht. Ein Dienstbarkeitsberechtigter, der zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht an einem eingedolten…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.