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Art. 73 Abs. 1 BauG/AI

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Entscheide zu Art. 73 Abs. 1 BauG/AI

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  1. BGer 1C_77/202125.05.2021 · AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung von Balkonen und Sitzplätzen mit Unterschreitung des kantonalen Waldabstands (Art. 73 BauG/AI) setzt ausserordentliche Verhältnisse nach Art. 77 Abs. 1 BauG/AI voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Der angeordnete Rückbau ist verhältnismässig, da er dem Schutz des Waldes und Waldrandes dient und die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.