Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 712b Abs. 2 ZGB

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Entscheide zu Art. 712b Abs. 2 ZGB

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  1. VGer SG B 2020/24407.06.2021 · AbgewiesenEin Baugesuch, das gemeinschaftliche Teile einer Stockwerkeigentümergemeinschaft betrifft, bedarf der Zustimmung der Gemeinschaft. Fehlt diese, darf die Baubehörde auf das Gesuch nicht eintreten.
  2. KGer LU 7H 18 25623.07.2019 · NichteintretenEin einzelner Stockwerkeigentümer, der einen gültig zustande gekommenen Baubeschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft über gemeinschaftliche Teile nicht beim Zivilrichter angefochten hat, verliert damit die Einsprache- und Beschwerdebefugnis im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren — einschliesslich für…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.