Entscheide zu Art. 712b Abs. 2 ZGB
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- VGer SG B 2020/244Ein Baugesuch, das gemeinschaftliche Teile einer Stockwerkeigentümergemeinschaft betrifft, bedarf der Zustimmung der Gemeinschaft. Fehlt diese, darf die Baubehörde auf das Gesuch nicht eintreten.
- KGer LU 7H 18 256Ein einzelner Stockwerkeigentümer, der einen gültig zustande gekommenen Baubeschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft über gemeinschaftliche Teile nicht beim Zivilrichter angefochten hat, verliert damit die Einsprache- und Beschwerdebefugnis im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren — einschliesslich für…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.