Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 712a Abs. 1 ZGB

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Entscheide zu Art. 712a Abs. 1 ZGB

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  1. VGer BE 100 2024 1723.04.2025 · RückweisungWohnungen im Stockwerkeigentum sind bei der amtlichen Bewertung unabhängig von der Gebäudeartnote des Stammgebäudes mit mindestens der Gebäudeartnote 2 zu bewerten, da sich ihr Verkehrswert statistisch stärker am Realwert orientiert als Renditeobjekte; wertmindernde Umstände wie Lage oder Ausstattung sind über die übrigen…
  2. KGer LU 7H 18 25623.07.2019 · NichteintretenEin einzelner Stockwerkeigentümer, der einen gültig zustande gekommenen Baubeschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft über gemeinschaftliche Teile nicht beim Zivilrichter angefochten hat, verliert damit die Einsprache- und Beschwerdebefugnis im öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren — einschliesslich für…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.