Bestimmung · 12 Entscheide

Art. 7 lit. d FZA

12 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
12
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 7 lit. d FZA

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2026.0001531.05.2026 · AbgewiesenEin abgeleitetes Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten einer EU-Bürgerin erlischt mit der Inhaltsleere der Ehe; unsubstanziierte Vorbringen zur gefährdeten Wiedereingliederung im Herkunftsland begründen keinen nachehelichen Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG.
  2. VGer ZH VB.2024.0068710.07.2025 · AbgewiesenNach einer weniger als dreijährigen Ehegemeinschaft in der Schweiz besteht kein nachehelicher Anspruch auf Verlängerung einer EU/EFTA-Aufenthaltsbewilligung; Art. 30a VZAE über Härtefallbewilligungen für berufliche Grundbildung ist auf Personen mit laufender (widerrufener) Aufenthaltsbewilligung nicht anwendbar, da diese Bestimmung…
  3. VGer ZH VB.2024.0077619.05.2025 · AbgewiesenEin Drittstaatsangehöriger, der sein Aufenthaltsrecht von einer EU-Staatsangehörigen ableitete, verliert dieses mit dem Scheitern der Ehe; die Rückkehr der Ehefrau in ihr Heimatland schliesst zusätzlich den nachehelichen Härtefall nach Art. 50 AIG in Verbindung mit Art. 2 FZA aus.
  4. VGer ZH VB.2024.0055710.04.2025 · AbgewiesenMit Auflösung der eingetragenen Partnerschaft entfällt der abgeleitete FZA-Aufenthaltsanspruch; ein nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG setzt eine stark gefährdete Reintegration im Herkunftsland voraus, die bei guten wirtschaftlichen und sozialen Wiedereingliederungschancen zu verneinen ist. Weder das Kindswohl noch…
  5. VGer ZH VB.2024.0052227.03.2025 · AbgewiesenDie Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines kosovarischen Staatsangehörigen ist rechtmässig, wenn die kinderlos gebliebene Ehe mit einer EU-Bürgerin weniger als drei Jahre gedauert hat und weder ein nachehelicher Härtefall noch ein schutzwürdiges Konkubinat im Sinne von Art. 8 EMRK vorliegt. Ein freizügigkeitsrechtlicher…
  6. VGer ZH VB.2024.0051116.10.2024 · AbgewiesenNach Scheitern der ehelichen Gemeinschaft mit einem EU-Bürger, der lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (keine Niederlassungsbewilligung) verfügte, richtet sich ein nacheheliches Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Ehegattin nicht nach Art. 50 AIG, sondern allein nach Art. 77 VZAE; ein nachehelicher Härtefall setzt…
  7. VGer ZH VB.2024.0017222.08.2024 · AbgewiesenDie dreijaehrige Ehegemeinschaft nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG bemisst sich nach der tatsaechlich gelebten ehelichen Beziehung in der Schweiz; sie endet mit dem Erloeschen des Ehewillens, auch wenn das aeussere Zusammenleben fortbesteht. Widerspruchsfreie und belegte Aussagen der Ehefrau ueber das Ende ihres Ehewillens im November 2021…
  8. VGer ZH VB.2024.0015429.05.2024 · AbgewiesenFür den Familiennachzug nach Art. 3 Abs. 2 lit. b Anhang I FZA müssen Unterhaltsbedürftigkeit und regelmässige, erhebliche Unterhaltsgewährung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden; blosse Barzahlungsbehauptungen ohne schlüssige Belege genügen diesem Beweismass nicht.
  9. VGer ZH VB.2024.0013808.05.2024 · AbgewiesenEine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, die durch Vorlage gefälschter Ausweispapiere erschlichen wurde, ist zu widerrufen; dem Rechtsmissbraucher steht kein Bestandes- oder Vertrauensschutz zu. Bei kurzem, erschlichenen Aufenthalt erweisen sich Widerruf und Wegweisung als verhältnismässig, auch wenn Familienangehörige von der Fälschung…
  10. VGer ZH VB.2024.0015708.05.2024 · AbgewiesenEine gestützt auf gefälschte Ausweisdokumente erschlichene Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA kann widerrufen werden, unabhängig davon, ob die Betroffene selbst bösgläubig war; kein Bestandes- oder Vertrauensschutz bei arglistig erwirkten Bewilligungen.
  11. VGer ZH VB.2023.0071304.04.2024 · AbgewiesenDer Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA einer drittstaatsangehörigen Ehegattin gestützt auf Art. 23 Abs. 1 VFP in Verbindung mit Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG ist rechtmässig, wenn die Ehe mit dem EU-Bürger definitiv gescheitert ist. Ein Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 AIG setzt unter anderem eine mindestens dreijährige eheliche…
  12. VGer ZH VB.2023.0052921.03.2024 · AbgewiesenDie Berufung auf ein aus dem FZA abgeleitetes Aufenthaltsrecht ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehe allein aus ausländerrechtlichen Motiven geschlossen wurde (Scheinehe); in diesem Fall kann die Aufenthaltsbewilligung gestützt auf Art. 23 VFP i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG nicht verlängert werden. Der Beweis der Scheinehe kann durch…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.