Entscheide zu Art. 7 BZO X
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- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iii-nrn--27-28-2021-vom-10--maerz-2021Eine Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Kernzone mit erhöhter Ausnützungsziffer ist aufzuheben, wenn das Projekt die kommunalen Gestaltungsanforderungen für überdurchschnittliche Verdichtung nicht erfüllt und die Baubehörde die nach § 238 Abs. 2 PBG gebotene besondere Rücksichtnahme auf benachbarte Inventarobjekte nicht…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0014/2021Eine Baubewilligung für neue Reiheneinfamilienhäuser in der Kernzone ist aufzuheben, wenn die projektierten Gebäude den zonenrechtlich erforderlichen Grenzabstand zur Nachbarzone nicht einhalten; eine unzulässige Ausnahmebewilligung für eine Dachaufbaute liegt zudem vor, wenn keine besonderen Verhältnisse im Sinne von § 220 PBG bestehen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.