Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 7 BZO

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Entscheide
1
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25 %

Entscheide zu Art. 7 BZO

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  1. BGer 1C_674/201929.04.2020 · GutgeheissenDie Baubewilligung darf nicht von der Beibringung von Näherbaurechten abhängig gemacht werden, wenn historisch bestehende Servituten die bauliche Situation bereits regeln und keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse bestehen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.