Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 7 Abs. II GSchG

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Entscheide zu Art. 7 Abs. II GSchG

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  1. VGer ZH VB.2017.0023728.12.2020 · AbgewiesenMengenunabhängige Abwassergebühren (Grundgebühren) sind neben verbrauchsabhängigen Mengengebühren zulässig; bei nicht verschmutztem Abwasser, das nicht der öffentlichen Siedlungsentwässerung zugeführt wird, ist eine Gebührenreduktion von 50 % sachgerecht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.