Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 7 Abs. 4 StHG

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Entscheide zu Art. 7 Abs. 4 StHG

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  1. VGer ZH SB.2024.0006227.11.2024 · AbgewiesenIV-Rentennachzahlungen sind vollumfänglich steuerbar, auch wenn sie direkt mit Sozialhilfeleistungen verrechnet werden; die Verrechnung stellt steuerrechtlich eine nicht abziehbare Schuldentilgung dar. Der Steuersatz für Kapitalabfindungen bestimmt sich nach der periodengerecht umgerechneten Jahresleistung gemäss Art. 37 DBG, ohne…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.