Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 7 Abs. 3 BauR

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Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 7 Abs. 3 BauR

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  1. VGer SG B 2020/6528.04.2021 · GutgeheissenEine Stützmauer unterliegt denselben Grenzabstandsvorschriften wie eine Böschung, da sie gleichartige Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück verursacht. Der reglementarisch vorgeschriebene Grenzabstand von 0,5 Metern (Art. 7 Abs. 3 BauR) ist auch bei Stützmauern einzuhalten.
  2. VGer SG B 2020/8606.11.2020 · AbgewiesenDie massgebende Fassade im Sinne von Art. 7 Abs. 3 BauR ist der Bauteil, der eine Wärmedämmung im bautechnischen Sinn beinhaltet. Vorbauten wie Balkone zählen nicht zur Fassade, selbst wenn sie optisch oder materialmässig als Teil der Gebäudehülle wahrgenommen werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.