Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 69 Abs. 4 BauG BE

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Entscheide zu Art. 69 Abs. 4 BauG BE

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  1. VGer BE 100 2025 13728.07.2026 · AbgewiesenKosten einer baupolizeilichen Intervention können der Grundeigentümerin nur insoweit auferlegt werden, als die Massnahmen sachlich notwendig waren; unnötiger Mehraufwand infolge Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Verfahren ist nicht verursachergerecht überwälzbar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.