Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 69 Abs. 4 BauG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 69 Abs. 4 BauG

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  1. VGer BE 100 2025 13728.07.2026 · AbgewiesenKosten einer baupolizeilichen Intervention können der Grundeigentümerin nur insoweit auferlegt werden, als die Massnahmen sachlich notwendig waren; unnötiger Mehraufwand infolge Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Verfahren ist nicht verursachergerecht überwälzbar.
  2. VGer BE 100 2025 8017.03.2026 · Teilweise gutgeheissenBilden ein geplanter Neubau und eine bestehende Garagenaufbaute nach sämtlichen Kriterien (konstruktive, funktionelle und optische Verbindung) eine bauliche Einheit, ist die maximal zulässige Gebäudelänge auch dann überschritten, wenn die Baukörper nicht unmittelbar zusammengebaut sind. Die Gebührenreduktion für generelle…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.