Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 69 Abs. 1 VwVG

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Entscheide zu Art. 69 Abs. 1 VwVG

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  1. VGer ZH EG.2025.0000117.07.2025 · Teilweise gutgeheissenDas bewusste Fehlen des Wortes «je» in einer Dispositivziffer belegt, dass eine Umtriebsentschädigung insgesamt – nicht pro Person – zugesprochen wurde; ein Erläuterungsgesuch ist zulässig, wenn das Dispositiv gerade noch erläuterungsbedürftig ist, auch wenn der Entscheidwille des Spruchkörpers klar war.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.