Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 69 Abs. 1 StGB

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Entscheide zu Art. 69 Abs. 1 StGB

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  1. VGer ZH VB.2023.0018418.07.2024 · AbgewiesenEine strafrechtliche Einstellungsverfügung mit Herausgabeanordnung betrifft nur die strafrechtliche Sicherungseinziehung nach Art. 69 StGB und steht der waffenrechtlichen Einziehung durch das Statthalteramt nicht entgegen; Suchtmittel- und Medikamentenkonsum kann eine Selbst- und Drittgefährdung begründen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.