Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 69 Abs. 1 PBG

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Entscheide zu Art. 69 Abs. 1 PBG

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  1. VGer SG B 2020/25323.06.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Vorinstanz war nicht befugt, anstelle der Gemeinde eine Baueinstellung oder ein Benützungsverbot nach Art. 159 PBG zu verfügen. Die Gemeinde muss jedoch die Einstellung baubewilligungspflichtiger Umbauten anordnen und ein Benützungsverbot prüfen, sofern die Nutzung materiell unzulässig ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.