Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 69 Abs. 1 lit. a und b PBG/ZG

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Entscheide zu Art. 69 Abs. 1 lit. a und b PBG/ZG

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  1. BGer 1C_214/202209.08.2023 · AbgewiesenDie Wiederherstellung des bewilligten Zustands ist bei formell rechtswidrigen Abweichungen von einer Baubewilligung verhältnismässig und im öffentlichen Interesse, selbst wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig handelte.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.