Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 66 Abs. 3 BGG

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Entscheide zu Art. 66 Abs. 3 BGG

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  1. BGer 1C_666/202407.08.2025 · Besonderer AusgangZieht die Baugesuchstellerin das Baugesuch zurück, wird das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos abgeschrieben; die Kosten sind gestützt auf das Verursacherprinzip grundsätzlich der Baugesuchstellerin aufzuerlegen, auch wenn der Rückzug aus technischen statt rechtlichen Gründen erfolgt.
  2. BGer 1C_69/201613.10.2016 · Besonderer AusgangZieht die Baugesuchstellerin ihr Baugesuch für eine Mobilfunkantenne zurück, wird das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren gegenstandslos und ist abzuschreiben; die Kosten werden der das Gegenstandsloswerden verursachenden Partei (Beschwerdegegnerin) auferlegt, und die Sache wird zur Neureglung der vorinstanzlichen Kosten und…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.