Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 66 Abs. 2 BGG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 66 Abs. 2 BGG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_213/202408.05.2024 · Besonderer AusgangDas Bundesgericht schreibt eine Beschwerde betreffend Nutzungsplanung und Rodungsbewilligung ab, nachdem die Beschwerdeführerin den Rekurs zurückgezogen hat; es werden keine Kosten erhoben.
  2. BGer 1C_300/202308.05.2024 · Besonderer AusgangZieht die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück, nachdem eine einvernehmliche Lösung über das weitere Vorgehen erzielt wurde, wird das Verfahren als erledigt abgeschrieben. Gerichtskosten gehen zulasten der zurückziehenden Partei, sofern keine abweichende Vereinbarung nachgewiesen wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.