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Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG

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Entscheide zu Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG

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  1. BGer 1C_718/202021.06.2022 · GutgeheissenDie Vorinstanz verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), wenn sie einen beantragten Augenschein ohne hinreichende Begründung ablehnt und sich auf ungenügende Unterlagen stützt, obwohl die untere Instanz einen Augenschein für erforderlich hielt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.