Entscheide zu Art. 65 Abs. 1 BauG
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- VGer BE 100 2025 117Eine Mobilfunkanlage ist in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) zonenkonform, wenn kommunale Vorschriften sie nicht ausdrücklich ausschliessen und der klar umschriebene Zonenzweck der Errichtung von Infrastrukturbauten nicht entgegensteht. Die Berechnung der Strahlungsprognose nach dem «worst case»-Szenario gemäss NISV ist auch…
- BGer 1C_349/2025Die Genehmigungsbehörde darf ein kommunales Baureglement nur dann gegen den Willen der Gemeinde ergänzen, wenn dies rechtlich geboten und hinreichend begründet ist. Fehlt eine nachvollziehbare Begründung für den Eingriff in die Gemeindeautonomie, ist der Entscheid aufzuheben.
- VGer BE 100 2025 12Die Planlegende zum Zonenplan hat nur die Funktion, kartografische Darstellungen zu erläutern, nicht aber eigenständige Nutzungsvorschriften aufzustellen. Die gemeindliche Auslegung, dass mit der Bezeichnung «Wohnzone 3-geschossig W3» in der Legende keine Begrenzung der Geschosszahl auf drei Vollgeschosse festgelegt wurde, ist rechtlich…
- VGer BE 100 2022 159Ein landwirtschaftlicher Betrieb, dessen Hauptbetriebsgebäude im Siedlungsgebiet liegen, darf nicht über den Ortsrand in ein angrenzendes kommunales Landschaftsbildgebiet erweitert werden; ein solcher Neubau stellt eine originäre Belastung dar und widerspricht dem Schutzzweck nach Art. 63 BR. Die strengeren kommunalen Schutzvorschriften…
- VGer BE 100 2020 182Die Falllinie gemäss Art. 5 der Sonderbauvorschriften zur Überbauungsordnung Nr. 2 «Schlüsselacher-Haberzälg» gilt für alle Bauteile einschliesslich technisch bedingter Dachaufbauten wie Kamine; eine kommunale Praxis, welche solche Aufbauten von der Höhenbeschränkung ausnimmt, ist mit dem klaren Wortlaut der Norm nicht vereinbar und…
- VGer SG B 2020/258Die massgebende Gebäudefassade zur Berechnung des minimalen Grenzabstands nach einem Überbauungsplan umfasst alle oberirdisch wahrnehmbaren, nach aussen in Erscheinung tretenden Gebäudeteile, unabhängig von deren Wärmedämmung oder statischer Funktion. Die Projektion versetzter Baukörper auf eine Gerade ist zulässig.
- VGer BE 100 2019 413Ästhetikvorschriften dürfen Art oder Mass der nach der Zonenordnung zulässigen Nutzung grundsätzlich nicht wesentlich einschränken; eine ästhetikbedingte Nutzungsbeschränkung setzt ein überwiegendes öffentliches Interesse voraus, das nicht allein damit begründet werden kann, ein Bauvorhaben weise grössere Ausmasse und eine höhere…
- VGer BE 100 2019 280Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage darf aus ästhetischen Gründen verweigert werden, wenn der Antennenstandort exponiert ist und dem Orts- und Strassenbild eine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt. Ein Verstoss gegen das Fernmelderecht liegt nur vor, wenn die Verweigerung einem faktischen Totalverbot gleichkommt und die…
- VGer BE 100 2019 295Eine Baubewilligung für eine freistehende Mobilfunkanlage darf aus ästhetischen Gründen verweigert werden, wenn die Anlage aufgrund ihrer alles überragenden Höhe einen erheblich störenden Fremdkörper in einer weitgehend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Landschaft mit erhöhter Schutzwürdigkeit bildet. Frühere Beeinträchtigungen…
- VGer BE 100 2019 218Die privilegierende Messweise des grossen Grenzabstands anhand der mittleren Abstandslinie ist nur zulässig, wenn die betreffende Gebäudeseite selbst eine Staffelung aufweist; eine Staffelung auf einer anderen Gebäudeseite genügt nicht. Die von der Gemeinde später vertretene «pragmatische Praxis», auf die Gesamtgestalt des Gebäudes…
- VGer BE 100 2019 215Eine Aussenwohngruppe einer Justizvollzugsanstalt ist nicht zwingend in einer Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) anzusiedeln, sondern kann in einer Wohn- und Gewerbezone (WG3) zonenkonform sein, wenn der Betrieb überwiegend Wohnzwecken dient. Die strafrechtliche Vergangenheit der Bewohnerinnen ist für die Qualifikation als Wohnnutzung…
- VGer BE 100 2019 151Art. 8 Abs. 2 der Uferschutz- und Überbauungsvorschriften (UÜV) verlangt, dass sich die Gebäudemasse eines Neubaus an der bestehenden Baustruktur orientieren; eine Volumenzunahme von rund 75 % gegenüber dem Bestandsgebäude verletzt diese Vorschrift eindeutig. Die Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 BV vermittelt keinen Anspruch auf eine…
- VGer BE 100 2018 101Kommunale Ästhetikvorschriften, die eine «gute Gesamtwirkung» verlangen (Art. 39 GBR Neuenegg), verpflichten Neubauten, hinreichende Bezüge zur baulichen und landschaftlichen Umgebung herzustellen; volumenbetonte, städtisch gestaltete Mehrfamilienhäuser ohne angepasste Aussenraumgestaltung können in ländlich geprägtem Umfeld auch dann…
- VGer BE 100 2018 84Ein Tankstellenshop mit Betriebszeiten bis 22.00 Uhr ist in einer gemischten Wohn- und Gewerbezone als «mässig störender Betrieb» zonenkonform, wenn weder Wortlaut noch Gemeindepraxis eine Beschränkung auf die üblichen Arbeitszeiten belegen; massgebend ist das abstrakte Störpotenzial, nicht die konkreten Einwirkungen auf benachbarte…
- VGer BE 100 2017 75Art. 8 Abs. 2 der Sonderbauvorschriften zur ÜO «Bachtelen», der nur Pult- und Satteldächer mit einer Neigung von 30°–40° erlaubt, ist nicht auf Dächer von Dachaufbauten anwendbar, weil die Norm historisch ausschliesslich für Hauptdächer erlassen wurde und die Aufhebung des Dachaufbautenverbots 1997 bewusst auf das allgemeine…
- VGer BE 100 2015 98Eine kommunale Baureglementbestimmung, die in Wohnzonen ausschliesslich Empfangsantennen, nicht aber Sendeantennen zulässt, gilt auch für Amateurfunkantennen und verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht; der Wunsch, eine Freizeitbeschäftigung zu Hause auszuüben, stellt keine besonderen Verhältnisse im Sinne von Art. 26 Abs. 1 BauG dar.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.