Entscheide zu Art. 64 VRP
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer SG B 2026/21Auf eine Beschwerde gegen einen blossen Rückweisungsentscheid der Rekursinstanz ist nicht einzutreten, wenn der Entscheid keine bindenden materiellrechtlichen Vorgaben enthält und der Beschwerdeführerin kein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht; die Beschwerdeführungsbefugnis der Gemeinde als Dritte im Baubewilligungsverfahren…
- VGer SG B 2024/195Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist anzuordnen, wenn bauliche Abweichungen von einer rechtskräftigen Bewilligung nicht nachträglich bewilligungsfähig sind und überwiegende öffentliche Interessen den Rückbau rechtfertigen. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 108 PBG scheidet aus, wenn die Abweichung gegen den Sinn und…
- VGer SG B 2024/197Die Umnutzung eines ehemaligen Alters- und Schwesternheims in ein Flüchtlingszentrum mit Verdoppelung der Belegung (von 59 auf 116 Personen) untersteht der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG und Art. 136 PBG, da nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Nachbarschaft geringfügig sind.
- VGer SG B 2024/155Im baurechtlichen Rechtsmittelverfahren sind die amtlichen Kosten nach dem Erfolgsprinzip (Art. 95 Abs. 1 VRP) zu verteilen. Bei teilweisem Obsiegen ist eine anteilsmässige Kostenauferlegung vorzunehmen; eine pauschale Zuweisung aller Kosten an den Bauherrn bei nur teilweiser Gutheissung des Rekurses ist unzulässig.
- VGer SG B 2025/7Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen (weniger als 8 Sub-Arrays) ist rechtmässig, da diese ohne Korrekturfaktor wie konventionelle Antennen behandelt werden und das Standortdatenblatt korrekt ausgefüllt wurde. Eine Umstellung auf adaptiven Betrieb mit Korrekturfaktor erfordert ein neues Baugesuch.
- VGer SG B 2024/31Die Hauptwohnseite eines Gebäudes ist primär nach qualitativen Kriterien (Nutzungsintensität, Aussicht, Besonnung) zu bestimmen. Bei gleichwertigen Fassaden kann die Summe des grossen und kleinen Grenzabstands aufgeteilt werden. Eine rein quantitative Betrachtung von Fensterflächen ist unzulässig.
- VGer SG B 2024/12Die ungleiche Verteilung von Grenzabständen gegenüber einer Nichtbauzone (Landwirtschaftszone) kann einen interzonalen Nutzungstransfer bewirken und ist daher unzulässig, wenn dies zu einer nicht in der Zonenordnung vorgesehenen Nutzungserhöhung führt. Eine Ausnahmebewilligung scheitert, wenn keine besonderen Verhältnisse vorliegen und…
- VGer SG B 2024/132, B 2024/160Der Widerruf einer vorsorglichen Baueinstellungsverfügung durch die Vorinstanz während eines hängigen Rechtsmittelverfahrens in der Hauptsache verstösst gegen den Devolutiveffekt und ist mangels funktioneller Zuständigkeit aufzuheben.
- VGer SG B 2024/21Die Zuständigkeit für die Beurteilung von Gewerbe- und Industrielärm liegt bei der politischen Gemeinde, sofern der Betrieb nicht der arbeitsrechtlichen Plangenehmigungspflicht untersteht. Ein Gerüstbaubetrieb ohne industrielle Merkmale fällt nicht unter die kantonale Zuständigkeit nach Art. 29 EG-USG.
- VGer SG B 2023/213Der Verzicht auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durch Rückbau illegal erstellter Beleuchtungsmasten ist verhältnismässig, wenn die Aufhebung der betroffenen Strasse im Planverfahren weit fortgeschritten ist und ein späterer rechtmässiger Zustand realistisch erscheint.
- VGer SG B 2023/202Die Anfechtung einer Sichtzonenverfügung durch Nachbarn scheitert an fehlender materieller Beschwer, wenn diese nicht direkt betroffen sind und ihr Interesse allein auf prozessfremde Zwecke (z. B. Erschliessungsargumente gegen ein Bauvorhaben) gerichtet ist.
- VGer SG B 2023/22Eine Nutzungserweiterung eines bestehenden Verkaufslokals für Veranstaltungen ist baurechtlich zulässig, wenn keine wesentliche Verstärkung einer allfälligen materiellen Rechtswidrigkeit vorliegt und die Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Die Erschliessung ist hinreichend, wenn die Zufahrt rechtlich und tatsächlich…
- VGer SG B 2023/97Eine 25 m hohe Mobilfunkanlage in einer Wohn-Gewerbezone (WGn) verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild nicht, wenn sie in Relation zur Umgebung (mehrgeschossige Gebäude, bestehende Strommasten, Bäume) keine qualifizierte Beeinträchtigung bewirkt. Das Qualitätssicherungssystem für adaptive Antennen nach NISV und BAFU-Vorgaben genügt…
- VGer SG B 2023/173Eine ohne bauliche Massnahmen erfolgende Umnutzung einer bereits bewilligten Fläche als Abstellfläche für Personenwagen ist nicht bewilligungspflichtig, wenn sie der zonenkonformen Nutzung entspricht und sich auf Umwelt und Planung nur geringfügig auswirkt.
- VGer SG B 2023/21Die Vorinstanz durfte auf den Rekurs des Beschwerdeführers mangels Legitimation nicht eintreten, da dieser durch das Bauvorhaben nicht stärker als die Allgemeinheit betroffen ist.
- VGer SG B 2023/68Die Erstellung einer Mobilfunkanlage auf einer materiell baurechtswidrigen Gewerbehalle führt zu einer wesentlichen Verstärkung der Rechtswidrigkeit gemäss Art. 109 Abs. 2 PBG, wenn die Anlage das Ortsbild zusätzlich belastet und die bestehende Einordnungswidrigkeit verschärft.
- VGer SG B 2023/23Ein unvollständiges Baugesuch kann nicht bewilligt werden, wenn essentielle Unterlagen wie ein detaillierter Tragsicherheitsnachweis fehlen. Nachreichungen im Beschwerdeverfahren sind nur zulässig, wenn sie den Streitgegenstand nicht erweitern oder qualitativ verändern.
- VGer SG B 2023/17Ein Beschluss, der eine bereits rechtskräftig angeordnete Ersatzvornahme zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wiederholt, stellt keine anfechtbare Verfügung dar. Die Vorinstanz darf auf einen Rekurs gegen einen solchen Beschluss mangels anfechtbarer Verfügung nicht eintreten.
- VGer SG B 2022/120Die Verletzung einer grundlegenden Baurechtsnorm (hier: Überschreitung der Ausnützungsziffer) kann nicht durch eine Auflage geheilt werden. Solange die kommunale Umsetzung des PBG nicht vorliegt, bleiben das bisherige BauR und Art. 61 BauG anwendbar.
- VGer SG B 2022/161Eine Vorbaute, die länger als ein Drittel der Fassadenlänge ist, verliert die Grenzabstandsprivilegierung nach Art. 17 Abs. 2 BauR und muss den ordentlichen Grenzabstand einhalten. Eine extensive Interpretation der Privilegierung ist unzulässig.
- VGer SG B 2022/119Der Gemeinderat ist für den Erlass eines Vorbescheids nach Art. 145 PBG zuständig, wenn das fragliche Bauvorhaben im ordentlichen Verfahren durch ihn zu bewilligen wäre; eine Delegation an die Baukommission bedarf einer ausdrücklichen Grundlage. Ein negativ lautender Vorbescheid kann zwar nicht mit ordentlichem Rechtsmittel angefochten…
- VGer SG B 2022/157Wer eine Widerrufsverfügung anficht, muss formelle und materielle Beschwer nachweisen; fehlt es daran, weil die Widerrufsverfügung keine präjudizierenden Effekte enthält und das erstinstanzliche Verfahren ergebnisoffen fortgesetzt wird, ist auf den Rekurs nicht einzutreten. Die blosse Unsicherheit über Kostenfolgen des erstinstanzlichen…
- VGer SG B 2022/95Art. 51bis BO (Wohnzone mit besonderen Anforderungen) gilt ausschliesslich für Mehrfamilienhäuser (Bauten mit mehr als zwei Wohneinheiten) und nicht für Ein- oder Zweifamilienhäuser, selbst wenn diese die Regelbauweise ausschöpfen oder Büroräumlichkeiten enthalten.
- VGer SG B 2022/94Ein Nichteintretensentscheid auf ein Rechtsmittel ist rechtmässig, wenn die Eingabe keine hinreichende Begründung enthält, die sich auf den angefochtenen Entscheid bezieht. Die Anforderungen an die Begründung sind zwar tief, aber nicht erfüllt, wenn sich die Vorbringen nicht mit den Motiven der Vorinstanz auseinandersetzen.
- VGer SG B 2022/56Die politische Gemeinde ist mangels Beschwerdebefugnis nicht berechtigt, gegen einen Entscheid zu rekurrieren, der sie zur Verfahrenskoordination mit kantonalen Stellen verpflichtet, wenn sie nicht in eigenen schutzwürdigen Interessen oder in der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betroffen ist.
- VGer SG B 2021/151Ein Dachaufbau mit Studio in einer Wohnzone ist bei hinreichender Erschliessung und ausreichender Parkplatzsituation auch dann bewilligungsfähig, wenn die Strassenklassierung nicht zwingend eine höhere Kategorie erfordert und die Parkfeldnutzung verkehrssicher möglich ist.
- VGer SG B 2021/147Der Anbau einer Liftanlage an ein bestehendes, bereits den grossen Grenzabstand massiv unterschreitendes Gebäude stellt eine wesentliche Verstärkung der Rechtswidrigkeit dar und ist daher nicht durch die Bestandesgarantie (Art. 109 PBG) gedeckt. Eine Ausnahmebewilligung (Art. 108 PBG) scheitert am Fehlen einer Ausnahmesituation.
- VGer SG B 2021/176-180Widerruft die Bewilligungsbehörde (Gemeinde) die Baubewilligung selbst und bewirkt damit die Gegenstandslosigkeit hängiger Rekursverfahren, sind ihr die ausseramtlichen Entschädigungen der obsiegenden Rekurrenten aufzuerlegen; der Einwand, ein kantonales Amt habe durch Unterlassen einer notwendigen Teilentscheidung den Mangel…
- VGer SG B 2021/35Die Baubewilligung für Innenumbauten und Dachaufbauten in einem geschützten Ortsbildschutzgebiet (ISOS) ist rechtmässig, wenn die umstrittenen Bauteile (Dachgauben) nicht bewilligt werden und die verbleibenden Arbeiten keine Beeinträchtigung des Schutzguts darstellen. Ein separater Rückbauantrag ist nicht Gegenstand des…
- VGer SG B 2021/8Eine gemeindeweite Gestaltungsvorschrift, die über das Verunstaltungsverbot hinausgeht, ist ohne konkrete Gebietsbegrenzung mit Art. 93 Abs. 4 BauG und Art. 99 Abs. 2 PBG nicht vereinbar. Die materielle Rechtmässigkeit einer Bepflanzungsauflage für eine geänderte Stützmauer kann im Rahmen eines neuen Baugesuchs neu geprüft werden, da…
- VGer SG B 2020/258Die massgebende Gebäudefassade zur Berechnung des minimalen Grenzabstands nach einem Überbauungsplan umfasst alle oberirdisch wahrnehmbaren, nach aussen in Erscheinung tretenden Gebäudeteile, unabhängig von deren Wärmedämmung oder statischer Funktion. Die Projektion versetzter Baukörper auf eine Gerade ist zulässig.
- VGer SG B 2020/219Ein vorsorgliches Nutzungsverbot nach Art. 18 Abs. 1 VRP oder Art. 159 Abs. 1 lit. b PBG darf nur von der zuständigen Behörde (hier: politische Gemeinde) erlassen werden. Die Vorinstanz war nicht befugt, ein solches Verbot anstelle der Gemeinde zu verfügen.
- VGer SG B 2020/171Die fehlerhafte Bezeichnung des Baubewilligungsverfahrens als vereinfachtes statt ordentliches Verfahren führt nicht zur Nichtigkeit der Einsprachefrist oder einer allenfalls erteilten Baubewilligung, wenn das Verfahren tatsächlich ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Eine verspätete Einsprache ist unzulässig.
- VGer SG B 2020/58, B 2020/72Die Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und Art. 34 Abs. 2 PBG ist bei Sondernutzungsplänen zwingend, sofern es sich nicht um untergeordnete Planänderungen handelt. Eine zu späte oder fehlende Mitwirkung führt zur Aufhebung des Planentscheids.
- VGer SG B 2020/42Das Verunstaltungsverbot nach Art. 99 Abs. 1 PBG ist eigenständig zu prüfen, kann aber nur greifen, wenn das Bauvorhaben nach allgemeiner Anschauung als qualifiziert unschön gilt. Die Vorinstanz überschreitet ihre Kognitionsbefugnis nicht, wenn sie die gemeindliche Würdigung als nicht vertretbar erachtet.
- VGer SG B 2019/19Das Verwaltungsgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführerin als vertraglich verbundener Dritter kein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der an die Bewilligungsnehmerin gerichteten Sanierungsverfügung nach Art. 41 GSchG hat.
- VGer SG B 2019/210Die Beibehaltung der Klassierung eines Strassenteilstücks als Gemeindestrasse dritter Klasse ist rechtmässig, wenn ein öffentliches Interesse an der Erschliessung bewilligter Parkplätze besteht und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.
- VGer SG B 2019/196Ein Korrektur-Baugesuch ist nicht willigungsfähig, wenn die beantragte Reduktion der anrechenbaren Geschossfläche durch andere, nicht explizit als Änderungen gekennzeichnete Plananpassungen wieder aufgehoben wird und die höchstzulässige Ausnützungsziffer überschritten bleibt.
- VGer SG B 2019/244Ein Teilstrassenplan (Sondernutzungsplan) muss bereits bei seinem Erlass die für die Verkehrssicherheit notwendigen Sichtzonen festlegen, wenn kein Strassenbauprojekt vorliegt. Andernfalls verletzt er das bundesrechtliche Koordinationsgebot (Art. 25a RPG) und kantonale Pflichten (Art. 100, 101, 102 StrG).
- VGer SG B 2019/105Die Höhe von Aufschüttungen und hinterfüllten Mauern ist grundsätzlich vom gewachsenen Terrain aus zu messen. Eine Ausnahme (Abstellen auf das gestaltete Terrain) kommt nur in Betracht, wenn das gewachsene Terrain nicht mehr feststellbar ist oder die Geländeveränderungen nicht in der Verantwortung des Grundeigentümers liegen und eine…
- VGer SG B 2019/102Eine Vollstreckungsanordnung zur Umsetzung einer rechtskräftigen Baubewilligungsauflage kann nur noch insoweit angefochten werden, als die behauptete Rechtswidrigkeit im Vollstreckungsentscheid selbst begründet ist. Eine Nichtigkeit der ursprünglichen Verfügung muss ausserordentlich schwerwiegend sein.
- VGer SG B 2018/206Eine Überschreitung der höchstzulässigen anrechenbaren Geschossfläche (aGF) um 14.42 m² bei einem Neubauprojekt ist nicht tolerierbar, selbst wenn sie prozentual geringfügig ist. Steigzonen zählen zur aGF, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind (Art. 61 Abs. 2 BauG).
- VGer SG B 2018/228Eine nachträgliche Änderung der Kostentragungsregelung für eine gemeinsame Kinderspielplatzfläche in einer Baubewilligung kann eine wesentlich geänderte Sachlage begründen, die ein Eintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch erfordert.
- VGer SG B 2018/219Die Überschreitung der im Gestaltungsplan festgelegten Höhenkoten durch nicht technisch bedingte Aufbauten (Oblichter) führt zur Aufhebung der Baubewilligung. Die Kostenauflage im Baueinspracheverfahren unterliegt dem Verursacherprinzip, nicht dem Einsprechenden.
- VGer SG B 2018/69Die K.__-strasse stellt als Zufahrtsweg gemäss VSS-Norm SN 640 045 eine hinreichende strassenmässige Erschliessung für das geplante Einfamilienhaus dar, da die konkreten örtlichen und verkehrstechnischen Verhältnisse sowie die geringen Verkehrsmengen dies rechtfertigen. Abweichungen von VSS-Normen sind im Einzelfall verhältnismässig.
- VGer SG B 2016/93Die Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus in der Wohnzone W2 ist rechtmässig, da die Ausnützungsziffer nicht überschritten wird, keine Verunstaltung vorliegt und formelle Mängel (Ausstandsregeln, Meldeverfahren) keine Nichtigkeit begründen.
- VGer SG B 2016/40Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlichen Geländeauffüllungen ausserhalb der Bauzone ist verbindlich anzuordnen, auch wenn eine Bauabnahme oder ein Rückbaukonzept nur teilweise umgesetzt wurde. Die Bindungswirkung von Rückweisungsentscheiden der Vorinstanzen ist zu beachten.
- VGer SG B 2015/279Ein verspäteter Rekurs gegen eine Baubewilligung und Einspracheentscheide kann nicht aufgrund einer angeblichen Praxisänderung nachträglich als rechtzeitig eingereicht gelten. Formell rechtskräftige Verfügungen sind nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbar.
- VGer SG B 2015/123Die Kosten eines Rekursverfahrens sind von der Partei zu tragen, deren Begehren abgewiesen wird, sofern keine Trölerei oder ungehöriges Verhalten vorliegt. Die Baubewilligungspflicht von Gartenbauarbeiten richtet sich nach den kantonalen Bauvorschriften.
- VGer SG B 2016/170Ein interzonaler Ausnützungstransfer zwischen verschiedenen Bauzonen auf demselben Grundstück ist unzulässig, da er die vom Zonenplan festgelegten Zonengrenzen missachtet und die kommunale Nutzungsplanung unterläuft.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.