Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 64 Abs. 3 BGG

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Entscheide zu Art. 64 Abs. 3 BGG

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  1. BGer 1C_706/202512.08.2026 · AbgewiesenDas Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen, wenn eine Beschwerde inhaltlich wörtlich mit einer anderen Beschwerde übereinstimmt, die das Bundesgericht bereits mit einlässlicher Begründung als aussichtslos abgewiesen hat (Art. 64 Abs. 1 BGG).

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.