Entscheide zu Art. 64 Abs. 1 VRP
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer SG B 2023/204Eine Interessengemeinschaft als einfache Gesellschaft ist weder beteiligten- noch prozessfähig. Ohne rechtsgültige Vollmacht kann ein Vertreter nicht fristwahrend Rekurs für Einzelpersonen erheben.
- VGer SG B 2023/217Eine Interessengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit ist nicht beteiligten- und prozessfähig; für die Erhebung von Rechtsmitteln müssen die einzelnen Mitglieder als Einzelpersonen auftreten und den Vertreter rechtsgültig bevollmächtigen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.