Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 64 Abs. 1 GPR

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Entscheide zu Art. 64 Abs. 1 GPR

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  1. VGer ZH VB.2024.0066620.11.2024 · AbgewiesenDer Beleuchtende Bericht zu einem Abstimmungskredit für einen KEZO-Ersatzneubau verletzt die unverfälschte Willenskundgabe nicht, wenn er umfassend und verständlich ist und keine irreführenden Aussagen über finanzielle Konsequenzen enthält.
  2. VGer ZH VB.2021.0047322.07.2021 · AbgewiesenDie Abstimmungszeitung und die Aktenauflage zur Volksabstimmung über den Gestaltungsplan Areal Hardturm genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Abstimmungsfreiheit nach Art. 34 Abs. 2 BV; die Abstimmungsbehörde ist nicht verpflichtet, sämtliche möglichen künftigen Nutzungsoptionen offenzulegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.