Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 63 BauG

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Entscheide zu Art. 63 BauG

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  1. VGer SG B 2015/1420.01.2017 · AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2b ist wegen Überschreitung der Ausnützungsziffer (Art. 61 BauG) rechtswidrig. Die Flächen von Steigzonen und nicht anrechenbaren Räumen (z. B. Hobbyraum im Untergeschoss) müssen korrekt in die Berechnung einbezogen werden.
  2. VGer SG B 2016/17002.02.2016 · AbgewiesenEin interzonaler Ausnützungstransfer zwischen verschiedenen Bauzonen auf demselben Grundstück ist unzulässig, da er die vom Zonenplan festgelegten Zonengrenzen missachtet und die kommunale Nutzungsplanung unterläuft.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.