Entscheide zu Art. 63 AIG
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- VGer ZH VB.2025.00748Ein rechtskräftig weggewiesener Ausländer, der nach seiner Ausweisung weiterhin im Drogenhandel tätig bleibt und seine Ausreiseverpflichtung missachtet, erfüllt die Voraussetzungen für eine Neubeurteilung seines Aufenthaltsbewilligungsgesuchs nicht; das öffentliche Fernhalteinteresse erhöht sich durch fortgesetzte einschlägige…
- VGer ZH VB.2024.00771Eine im Ausland ausgesprochene Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr kann als Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG für die Verweigerung des Ehegattennachzugs herangezogen werden, sofern die zugrunde liegende Tat auch nach schweizerischem Recht als Verbrechen oder Vergehen gilt und das ausländische Verfahren rechtsstaatlichen…
- VGer ZH VB.2023.00645Eine strafrechtliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung schliesst die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht dauerhaft aus; nach erheblichem Zeitablauf und nachgewiesenem Wohlverhalten ist eine Neubeurteilung angezeigt, und die Interessenabwägung kann zugunsten des Familiennachzugs ausfallen. Bei bald 20 Jahre zurückliegender…
- VGer ZH VB.2024.00689Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung setzt voraus, dass nach der Heirat der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung klar erscheint; hat die ausländische Person einen Widerrufsgrund nach Art. 63 AIG gesetzt (Verurteilung zu längerfristiger Freiheitsstrafe), überwiegen die privaten Interessen das öffentliche…
- VGer BE 100 2022 122Nach einer rechtskräftig vollzogenen Wegweisung und einer ausländerrechtlichen Bewährungszeit von fünf Jahren ist ein Anspruch auf Neubeurteilung des Familiennachzugs zu prüfen; dabei ist eine umfassende Interessenabwägung zwischen öffentlichem Fernhaltungsinteresse und privatem Familieninteresse vorzunehmen, die eine aktuelle…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.