Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 63 Abs. 2 StrG

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Entscheide zu Art. 63 Abs. 2 StrG

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  1. VGer SG B 2024/15022.08.2025 · AbgewiesenDie Erschliessung eines Baugrundstücks über eine Gemeindestrasse 2. Klasse (Begegnungszone) ist zulässig, wenn die Zufahrt hinreichend sicher gestaltet wird und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für den Verkehr oder Nachbarn entstehen. Abweichungen von Gestaltungsvorschriften (z. B. Attikageschoss) sind zulässig, wenn sie eine gute…
  2. VGer SG B 2023/11123.11.2023 · AbgewiesenDie hinreichende Erschliessung eines Baugrundstücks nach Art. 19 Abs. 1 RPG und die Einhaltung der Lärmplanungswerte nach Art. 7 LSV rechtfertigen die Erteilung einer Baubewilligung, auch wenn alternative Erschliessungsvarianten oder umfassende Verkehrskonzepte nicht geprüft werden.
  3. VGer SG B 2021/8821.06.2022 · AbgewiesenDer Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt Y.__-strasse sind wegen Verletzung der Koordinationspflicht (Art. 25a RPG) sowie strassenplanerischer Mängel (Wendeplatz, Einmündungstrichter, Sichtzonen) aufzuheben. Die Vorinstanz hat zu Recht eine materielle Koordination mit dem Hochwasserschutzprojekt und den Baubewilligungen verlangt.
  4. VGer SG B 2019/215, B 2019/21725.03.2021 · AbgewiesenEine Baubewilligung kann trotz nicht vollständiger Einhaltung der VSS-Normen für Erschliessungsstrassen erteilt werden, wenn die konkreten örtlichen Verhältnisse eine hinreichende Erschliessung gewährleisten. Das Verunstaltungsverbot (Art. 99 PBG) ist nur bei qualifiziert unschönen Bauvorhaben anwendbar, nicht bei blossen…
  5. VGer SG B 2018/6919.11.2018 · AbgewiesenDie K.__-strasse stellt als Zufahrtsweg gemäss VSS-Norm SN 640 045 eine hinreichende strassenmässige Erschliessung für das geplante Einfamilienhaus dar, da die konkreten örtlichen und verkehrstechnischen Verhältnisse sowie die geringen Verkehrsmengen dies rechtfertigen. Abweichungen von VSS-Normen sind im Einzelfall verhältnismässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.