Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 63 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 StrG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 63 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 StrG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer SG B 2020/10210.12.2020 · AbgewiesenEin nachträgliches Baugesuch für einen überdachten Autoabstellplatz und eine Stützmauer ist unzulässig, wenn die Baurechtswidrigkeit bereits in vorherigen rechtskräftigen Entscheiden festgestellt wurde und das neue Projekt keine Änderungen zur Behebung dieser Widrigkeit aufweist.
  2. VGer SG B 2020/1014.09.2020 · AbgewiesenEine zusätzliche private Ausfahrt in eine stark frequentierte Kantonsstrasse ist aus strassenpolizeilichen Gründen nicht bewilligungsfähig, wenn sie die Verkehrssicherheit gefährdet, selbst wenn eine bestehende Ausfahrt aufgrund eines Fuss- und Fahrwegrechts erhalten bleibt.
  3. VGer SG B 2018/24608.07.2019 · Teilweise gutgeheissenDie Vorinstanz darf eine Baubewilligung mit Nebenbestimmungen ergänzen, wenn der Mangel untergeordnet ist und keine wesentliche Projektänderung erfordert. Bei statisch-direkten Verweisungen auf technische Normen (hier VSS-Normen) sind diese als öffentlich-rechtliche Bauvorschriften einzuhalten, sofern keine Ausnahmetatbestände vorliegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.