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Art. 63 Abs. 1 BauG

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Entscheide zu Art. 63 Abs. 1 BauG

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  1. BGer 1C_356/202202.11.2023 · AbgewiesenDie Auslegung von Art. 63 Abs. 1 BauG der Gemeinde Trimmis, wonach der Strassenabstand von 5 m nur für gemeindeeigene Strassen gilt, ist nicht willkürlich. Die Kosten für das kommunale Beschwerdeverfahren sind nicht kostenlos, und die Gebührenbemessung ist nicht willkürlich.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.