Entscheide zu Art. 62 AIG
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- VGer ZH VB.2024.00570Die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Art. 34 Abs. 4 AIG setzt einen mindestens fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung sowie die Erfüllung der Integrationskriterien nach Art. 58a AIG voraus; ein kurzzeitiger, mehrere Jahre zurückliegender Sozialhilfebezug steht der Bewilligungserteilung…
- VGer ZH VB.2025.00014Nach Wegfall der ehelichen Gemeinschaft in der Schweiz – die weniger als drei Jahre dauerte – besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäss Art. 44 oder Art. 50 AIG. Die ermessensweise Verweigerung der Bewilligung und die Wegweisung sind verhältnismässig, wenn keine individuelle Gefährdung im Herkunftsstaat…
- VGer ZH VB.2024.00771Eine im Ausland ausgesprochene Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr kann als Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG für die Verweigerung des Ehegattennachzugs herangezogen werden, sofern die zugrunde liegende Tat auch nach schweizerischem Recht als Verbrechen oder Vergehen gilt und das ausländische Verfahren rechtsstaatlichen…
- VGer ZH VB.2024.00638Der Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG setzt unter anderem voraus, dass keine Arbeitslosigkeit vorliegt; wer erwerbslos ist, hat keinen Anspruch, auch wenn familiäre Interessen geltend gemacht werden. Eine ermessensweise Bewilligung nach Art. 96 AIG ist nicht geboten, wenn mehrere Ablehnungsgründe kumulieren und weder…
- VGer ZH VB.2023.00659Eine Schuldenumschichtung auf den persönlichen und familiären Umkreis stellt eine taugliche Sanierungsmassnahme im Sinne des Ausländerrechts dar, sofern dadurch eine nachhaltige Schuldenregulierung mit inskünftig fristgerechter Begleichung der Verbindlichkeiten ermöglicht wird. Nicht die Verschuldung an sich, sondern die mutwillige…
- AppGer BS VD.2019.239Ein illegal eingereister ausländischer Ehemann einer in der Schweiz niederlassungsberechtigten Frau kann keinen prozeduralen Aufenthalt nach Art. 17 Abs. 2 AIG beanspruchen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht offensichtlich erfüllt sind und die öffentlichen Interessen an der Fernhaltung (180-tägige Freiheitsstrafe, schengenweites…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.