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Art. 62 Abs. 1 und 2 BauG/BE

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Entscheide zu Art. 62 Abs. 1 und 2 BauG/BE

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  1. BGer 1C_91/201126.10.2011 · AbgewiesenDie kantonale Übergangsregelung in Art. 62 Abs. 2 BauG/BE (dreimonatige Frist für Planungszonen) ist bundesrechtskonform und trägt der Interessenabwägung zwischen Planungshoheit und Vertrauensschutz Rechnung. Wesentlich veränderte Verhältnisse lagen nicht vor.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.