Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 62 Abs. 1 lit. c AuG

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Entscheide zu Art. 62 Abs. 1 lit. c AuG

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  1. AppGer BS VD.2019.23607.06.2020 · GutgeheissenAuch bei erfülltem Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. d und lit. c AuG ist die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung nur zulässig, wenn sie verhältnismässig ist; überwiegen die privaten Interessen eines geschiedenen Vaters und seines Kindes an einem Verbleib in der Schweiz gegenüber dem öffentlichen Interesse an der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.