Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 62 Abs. 1 lit. b und c AIG

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Entscheide zu Art. 62 Abs. 1 lit. b und c AIG

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  1. VGer ZH VB.2024.0011825.09.2024 · AbgewiesenDie Niederlassungsbewilligung erlischt bei mehr als sechsmonatiger Landesabwesenheit oder Verlegung des Lebensmittelpunkts ins Ausland; eine Härtefallbewilligung fällt ausser Betracht, wenn die betroffene Person ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt bereits vor dem Erlöschen weitgehend in ihr Herkunftsland zurückverlagert hat.…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.