Entscheide zu Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2026.00414Eine frühere strafrechtliche Verurteilung wegen qualifizierter Drogendelikte schliesst eine spätere Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht aus; bei einer Neubeurteilung muss die Behörde jedoch eine umfassende Interessenabwägung vornehmen, in der der Zeitablauf seit dem Widerruf in Relation zum nach wie vor bestehenden öffentlichen…
- VGer ZH VB.2025.00409Der Widerrufsgrund der längerfristigen Freiheitsstrafe nach Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG ist auch bei ausländischen Strafurteilen erfüllt, wenn die Delikte nach schweizerischer Rechtsordnung strafbar wären und für vergleichbare Taten ebenfalls eine überjährige Strafe zu erwarten wäre. Das öffentliche Fernhalteinteresse überwiegt das…
- VGer ZH VB.2025.00748Ein rechtskräftig weggewiesener Ausländer, der nach seiner Ausweisung weiterhin im Drogenhandel tätig bleibt und seine Ausreiseverpflichtung missachtet, erfüllt die Voraussetzungen für eine Neubeurteilung seines Aufenthaltsbewilligungsgesuchs nicht; das öffentliche Fernhalteinteresse erhöht sich durch fortgesetzte einschlägige…
- VGer ZH VB.2024.00541Das Dualismusverbot (Art. 63 Abs. 3 AIG) steht bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung der Berücksichtigung einer Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe nicht entgegen, da es sich nur auf den Widerruf einer bestehenden Bewilligung bezieht. Angesichts wiederholter schwerwiegender Delinquenz und hoher…
- VGer ZH VB.2024.00508Ein Wiedererwägungsbegehren, das sich gegen eine noch nicht formell rechtskräftige Verfügung richtet, begründet keinen Anspruch auf Behandlung und stellt kein ausserordentliches Rechtsmittel dar. Die Behörde durfte zudem auf das Gesuch auch deshalb nicht eintreten, weil sich der Sachverhalt seit dem letzten Entscheid nicht massgeblich…
- VGer ZH VB.2023.00552Eine ausländische Person, gegen die ein zwölfjähriges Einreiseverbot besteht, hat auch nach sechsjährigem Wohlverhalten noch keinen Anspruch auf materielle Neubeurteilung eines Familiennachzugsgesuchs, solange das Einreiseverbot läuft und die früheren schwerwiegenden Straftaten das Fernhalteinteresse nach wie vor überwiegen. Die…
- VGer ZH VB.2024.00689Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung setzt voraus, dass nach der Heirat der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung klar erscheint; hat die ausländische Person einen Widerrufsgrund nach Art. 63 AIG gesetzt (Verurteilung zu längerfristiger Freiheitsstrafe), überwiegen die privaten Interessen das öffentliche…
- VGer ZH VB.2023.00141Die Nichtigerklärung einer erleichterten Einbürgerung führt nicht automatisch zum Wiederaufleben einer früheren Aufenthaltsbewilligung; die Erteilung einer Bewilligung ist aufgrund der aktuellen Sachlage unter Berücksichtigung allfälliger Widerrufsgründe neu zu beurteilen. Bei einer staatenlosen Person, die zu einer längerfristigen…
- VGer ZH VB.2023.00253Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines seit rund 26 Jahren in der Schweiz lebenden, gut integrierten kosovarischen Staatsangehörigen erweist sich als unverhältnismässig, wenn die massgebliche Straftat bereits 15 Jahre zurückliegt und der Betroffene kaum noch einen Bezug zum Herkunftsland hat. Als mildere Massnahme ist eine…
- VGer ZH VB.2023.00578Wer zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt wurde und trotz mehrfacher ausländerrechtlicher Verwarnungen während 15 Jahren mutwillig Schulden in der Höhe von über CHF 380'000 angehäuft hat, erfüllt beide Widerrufsgründe nach Art. 62 Abs. 1 lit. b und lit. c AIG. Die anschliessende Interessenabwägung ergibt, dass das…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.