Entscheide zu Art. 62 Abs. 1 BGG
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- BGer 1C_706/2025Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen, wenn eine Beschwerde inhaltlich wörtlich mit einer anderen Beschwerde übereinstimmt, die das Bundesgericht bereits mit einlässlicher Begründung als aussichtslos abgewiesen hat (Art. 64 Abs. 1 BGG).
- BGer 1C_225/2026Leistet eine Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss auch nach zweimaliger Erstreckung und Ansetzung einer Nachfrist nicht, ist auf die Beschwerde androhungsgemäss im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht einzutreten (Art. 62 Abs. 3 BGG).
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.