Entscheide zu Art. 61a Abs. 5 AIG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2025.00761Eine EU-Staatsangehörige verliert ihre freizügigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft, wenn sie trotz festgestellter vollständiger Arbeitsfähigkeit über mehrere Jahre keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und sich erst unter dem Druck des migrationsrechtlichen Verfahrens um eine Stelle bemüht. Ein kurzfristiges, maximal dreimonatiges…
- VGer ZH VB.2024.00067Der Verlust der freizügigkeitsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft nach Art. 6 Anhang I FZA kann bereits vor Ablauf von 18 Monaten eintreten, wenn neben der Dauer der Arbeitslosigkeit weitere Umstände keine ernsthaften Aussichten auf eine neue Stelle mehr bestehen lassen. Die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA gemäss…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.