Entscheide zu Art. 61 Abs. 3 VRPG
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- VGer BE 100 2025 390Ein Rückweisungsentscheid, der die Baupolizeibehörde lediglich zur sorgfältigen Prüfung möglicher Wiederherstellungsmassnahmen verpflichtet ohne materiellrechtliche Vorgaben zu setzen, ist ein nicht selbständig anfechtbarer Zwischenentscheid; weder der nicht wieder gutzumachende Nachteil nach Art. 61 Abs. 3 Bst. a VRPG noch die…
- VGer BE 100 2025 264Die Frage, ob ein Grundstückerwerb nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) bewilligungspflichtig ist, hängt nicht vom parallelen baurechtlichen Wiederherstellungsverfahren ab; das BewG-Verfahren ist daher nicht zu sistieren.
- VGer BE 100 2024 397Eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens betreffend den Widerruf einer gastgewerblichen Betriebsbewilligung wegen einer bloss beabsichtigten, noch nicht konkretisierten Gesetzesänderung ist nach Art. 38 VRPG nicht gerechtfertigt; vage Aussichten auf eine Rechtsänderung genügen nicht.
- VGer BE 100 2020 434Der Entscheid einer Rechtsmittelbehörde, der eine Angelegenheit zur Fortsetzung des baupolizeilichen Verfahrens an die Gemeinde zurückweist, ist ein Zwischenentscheid, der vor Verwaltungsgericht nur selbständig anfechtbar ist, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht oder sofort ein Endentscheid gefällt werden könnte. Eine…
- VGer BE 100 2021 191Hebt eine Beschwerdeinstanz einen Teil eines Bau- und Baupolizeientscheids auf und weist sie die Sache insoweit zurück, stellt ihr gesamter Entscheid einen Zwischenentscheid dar, wenn zwischen den Regelungsgegenständen ein derart enger formeller und materieller Zusammenhang besteht, dass eine isolierte Beurteilung einzelner Teilaspekte…
- VGer BE 100 2023 201Ein Rückweisungsentscheid der BVD im Baubewilligungsverfahren ist ein Zwischenentscheid, der vor Verwaltungsgericht nur selbständig anfechtbar ist, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder die Voraussetzungen von Art. 61 Abs. 3 Bst. b VRPG gegeben sind. Das vorläufige Bestehen eines formell rechtswidrigen Zustands im…
- VGer BE 100 2018 128Die unbewilligte Umnutzung eines in der Landwirtschaftszone als Garage bewilligten Gebäudes zu Wohnzwecken stellt eine schwerwiegende Verletzung des raumplanungsrechtlichen Trennungsgrundsatzes dar; die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei qualifizierter Bösgläubigkeit und gewichtigem öffentlichem Interesse auch dann…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.