Bestimmung · 9 Entscheide

Art. 61 Abs. 2 AIG

9 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
9
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
11 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 61 Abs. 2 AIG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2026.0008527.05.2026 · Teilweise gutgeheissenEine Abmeldeerklärung nach Art. 61 Abs. 1 lit. a AIG kann auch bei einer Aufenthaltsbewilligung wegen eines rechtserheblichen Irrtums (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) für ungültig erklärt werden, wenn die Konsequenzen ebenso weitreichend sind wie beim sofortigen Erlöschen einer Niederlassungsbewilligung. Vorausgesetzt ist, dass…
  2. VGer ZH VB.2025.0076325.02.2026 · AbgewiesenDie Niederlassungsbewilligung erlischt nach Art. 61 Abs. 2 AIG automatisch und von Gesetzes wegen, sobald sich eine ausländische Person mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufhält, ohne ein Gesuch um Aufrechterhaltung zu stellen – unabhängig von den Gründen der Abwesenheit. Eine Berufung auf den Schutz des Privatlebens…
  3. VGer ZH VB.2025.0009728.05.2025 · AbgewiesenEine erloschene Aufenthaltsbewilligung begründet nach mehrjährigem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt keinen Anspruch auf Wiedererteilung, wenn die ausländische Person wegen schwerwiegender Betäubungsmitteldelikte verurteilt wurde und jahrelang von der Sozialhilfe abhängig war. Die ausländische Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von…
  4. VGer ZH VB.2025.0001807.05.2025 · AbgewiesenBei der Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Trennung von der Ehefrau ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK vorzunehmen, die das Kindeswohl, die affektive und wirtschaftliche Eltern-Kind-Beziehung sowie das Verhalten des Ausländers während der gesamten Anwesenheitsdauer berücksichtigt.…
  5. VGer ZH VB.2025.0012407.05.2025 · AbgewiesenDie Niederlassungsbewilligung erlischt nach Ablauf der behördlich gewährten Aufrechterhaltungsfrist von Gesetzes wegen automatisch; auf die Gründe der Verspätung kommt es nicht an. Ein persönlicher Härtefall kann nicht für eine bloss künftig drohende, derzeit nicht eingetretene Situation geltend gemacht werden.
  6. VGer ZH VB.2024.0044613.03.2025 · AbgewiesenNacheheliche Aufenthaltsansprüche nach Art. 50 AIG setzen voraus, dass zum Zeitpunkt der definitiven Auflösung der Ehegemeinschaft die originäre Anspruchsberechtigung des EU-Ehegatten noch besteht; erlischt die Niederlassungsbewilligung der EU-angehörigen Ehegattin vor diesem Zeitpunkt, entfällt auch der abgeleitete Anspruch des in der…
  7. VGer ZH VB.2024.0051618.12.2024 · AbgewiesenDie Niederlassungsbewilligung erlischt nach Art. 61 Abs. 1 lit. a bzw. Abs. 2 AIG auch bei wiederholten kürzeren Auslandaufenthalten, wenn der Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt wurde; die blosse Rückkehr für Arzttermine oder Familienbesuche stellt keine Wiederherstellung des Lebensmittelpunkts dar. Das Gericht verneint einen…
  8. VGer ZH VB.2024.0041307.11.2024 · AbgewiesenEine Aufenthaltsbewilligung erlischt von Gesetzes wegen nach sechsmonatiger nicht gemeldeter Auslandabwesenheit (Art. 61 Abs. 2 AIG) und lebt bei Wiedereinreise nicht einfach wieder auf. Der blosse formelle Fortbestand einer Ehe genügt für einen Familiennachzug nicht; erforderlich ist ein echter, auf Führung der Lebensgemeinschaft…
  9. VGer ZH VB.2024.0011825.09.2024 · AbgewiesenDie Niederlassungsbewilligung erlischt bei mehr als sechsmonatiger Landesabwesenheit oder Verlegung des Lebensmittelpunkts ins Ausland; eine Härtefallbewilligung fällt ausser Betracht, wenn die betroffene Person ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt bereits vor dem Erlöschen weitgehend in ihr Herkunftsland zurückverlagert hat.…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.