Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG

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Entscheide
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2025.0049221.04.2026 · AbgewiesenEine Aufenthaltsbewilligung, die ein Jahr und fünf Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erstmals verlängert werden soll, gilt als erloschen (Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG); weder die behaupteten gesundheitlichen Einschränkungen noch der Strafvollzug stellen einen entschuldbaren Grund für die verspätete Einreichung des…
  2. VGer ZH VB.2025.0048215.09.2025 · Teilweise gutgeheissenDie ausländerrechtliche Interessenabwägung bei einer Aufenthaltsbeendigung muss sämtliche wesentlichen Aspekte erfassen, wozu auch die Zumutbarkeit der Rückkehr ins Heimatland gehört; eine Interessenabwägung, die drohende Nachteile im Heimatstaat vollständig unberücksichtigt lässt, verletzt Art. 96 Abs. 1 AIG. Die Sache ist zur…
  3. VGer ZH VB.2024.0058619.06.2025 · AbgewiesenWird ein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ohne entschuldbaren Grund eingereicht, gilt die Bewilligung gemäss Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG als erloschen. Ein Anspruch auf Neuerteilung gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK setzt eine…
  4. VGer ZH VB.2024.0016610.04.2025 · GutgeheissenEin deutlich verspätetes Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist zuzulassen, wenn die Verspätung auf vertretbaren Gründen beruht; die Nichtverlängerung erweist sich als unverhältnismässig, wenn der Wegweisungsvollzug unzumutbar ist und das private Interesse an einem Verbleib das öffentliche Wegweisungsinteresse überwiegt.
  5. VGer ZH VB.2024.0013416.10.2024 · AbgewiesenEine verspätet eingereichte Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung führt nicht zum definitiven Untergang des Bewilligungsanspruchs, wenn die Verspätung auf blosse Fahrlässigkeit zurückzuführen ist; voraussetzt aber, dass der weitere Verbleib auch bei rechtzeitiger Gesuchstellung zu bewilligen gewesen wäre und keine Widerrufsgründe…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.