Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 61 Abs. 1 lit. b AIG

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Entscheide zu Art. 61 Abs. 1 lit. b AIG

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  1. VGer ZH VB.2024.0074329.01.2025 · AbgewiesenEiner ausländischen Person ohne Erwerbstätigkeit und mit vorliegendem Widerrufsgrund (Art. 62 Abs. 1 lit. d AIG) steht kein Anspruch auf Kantonswechsel nach Art. 37 Abs. 2 AIG zu; die Verweigerung im Ermessensbereich ist nicht zu beanstanden, wenn keine hinreichenden Gründe für einen Wechsel bestehen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.