Entscheide zu Art. 61 Abs. 1 lit. a AIG
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- VGer ZH VB.2026.00085Eine Abmeldeerklärung nach Art. 61 Abs. 1 lit. a AIG kann auch bei einer Aufenthaltsbewilligung wegen eines rechtserheblichen Irrtums (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) für ungültig erklärt werden, wenn die Konsequenzen ebenso weitreichend sind wie beim sofortigen Erlöschen einer Niederlassungsbewilligung. Vorausgesetzt ist, dass…
- VGer ZH VB.2026.00040Meldet sich eine ausländische Person während eines hängigen Rekursverfahrens bei der Einwohnerkontrolle ab und reist aus der Schweiz aus, fällt damit das aktuelle Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung der Wegweisungsverfügung dahin; die Vorinstanz hätte den Rekurs als gegenstandslos geworden abschreiben müssen statt ihn abzuweisen.
- VGer ZH VB.2024.00446Nacheheliche Aufenthaltsansprüche nach Art. 50 AIG setzen voraus, dass zum Zeitpunkt der definitiven Auflösung der Ehegemeinschaft die originäre Anspruchsberechtigung des EU-Ehegatten noch besteht; erlischt die Niederlassungsbewilligung der EU-angehörigen Ehegattin vor diesem Zeitpunkt, entfällt auch der abgeleitete Anspruch des in der…
- VGer ZH VB.2024.00516Die Niederlassungsbewilligung erlischt nach Art. 61 Abs. 1 lit. a bzw. Abs. 2 AIG auch bei wiederholten kürzeren Auslandaufenthalten, wenn der Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt wurde; die blosse Rückkehr für Arzttermine oder Familienbesuche stellt keine Wiederherstellung des Lebensmittelpunkts dar. Das Gericht verneint einen…
- VGer ZH VB.2024.00118Die Niederlassungsbewilligung erlischt bei mehr als sechsmonatiger Landesabwesenheit oder Verlegung des Lebensmittelpunkts ins Ausland; eine Härtefallbewilligung fällt ausser Betracht, wenn die betroffene Person ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt bereits vor dem Erlöschen weitgehend in ihr Herkunftsland zurückverlagert hat.…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.