Entscheide zu Art. 61 Abs. 1 BauG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer SG B 2018/206Eine Überschreitung der höchstzulässigen anrechenbaren Geschossfläche (aGF) um 14.42 m² bei einem Neubauprojekt ist nicht tolerierbar, selbst wenn sie prozentual geringfügig ist. Steigzonen zählen zur aGF, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind (Art. 61 Abs. 2 BauG).
- VGer SG B 2016/170Ein interzonaler Ausnützungstransfer zwischen verschiedenen Bauzonen auf demselben Grundstück ist unzulässig, da er die vom Zonenplan festgelegten Zonengrenzen missachtet und die kommunale Nutzungsplanung unterläuft.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.